Dipl.-Ing. (FH) Udo Beul
Ingenieurbüro Rödel & Beul
Malstatter Markt 9
66115 Saarbrücken
Tel 0681-41620600
Fax 0681-41620609

 




Weiterführende Links

Infos der Deutschen Energieagentur (dena)

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ENERGIEAUSWEIS für  Wohn-  und  Nichtwohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

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 Der Bedarfs-Energieausweis

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Bandtacho (Beispiel)

    Wichtige Infos und Wissenswertes rund um den bedarfsorientierten Energieausweis

      Die wichtigsten Fakten im Kurzüberblick:

    • Der Energieausweis allgemein beschreibt die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Angaben sollen dem Vergleich mit typischen anderen Gebäuden dienen und liefern Anhaltspunkte zur Grobeinschätzung der künftigen Energiekosten einer Wohnung oder des Hauses.
      Der Energieverbrauch wird in kWh pro Jahr angegeben und bezogen auf 1 m² Gebäude-Nutzfläche.
      Künftigen Mietern oder Käufern dienen diese Informationen u.a. ihrer Miet- oder Kaufentscheidung  für die sparsamste Immobilie angesichts immer weiter steigender Energiekosten.

    • Der Bedarfsausweis wird auf Basis des rechnerisch ermittelten Energiebedarfs erstellt. Es wird errechnet, wieviel Energie bei durchschnittlichem Nutzerverhalten künftig benötigt wird.
      Hierbei wird der Aufbau der Bausubstanz, die Daten der Heizungsanlage und für das Außenklima und Nutzerverhalten der Bewohner einheitliche Randbedingungen zugrunde gelegt.
      Der rechnerische Energiebedarf berücksichtigt damit den energetischen Standard des Gebäudes und die Effizienz der Anlagentechnik, unabhängig von klimatischen Einflüssen und individuellem Nutzerverhalten der Bewohner.
      Der Bedarfsausweis ist somit auf einheitliche Bewertungskriterien nach EnEV gestützt und bietet neutrale, objektive Vergleichbarkeit zu anderen Immobilien.

      Der Bedarfs-Energieausweis ist generell für alle Gebäude ausstellbar und stets erforderlich bei Neubauten.

      Für Bestandsgebäude kann eventuell auch die kostengünstigere Variante ausgestellt werden auf Basis vorliegender Verbrauchsdaten, der sogenannte Verbrauchs-Energieausweis  [ mehr Infos . . . ]

      Er ist jedoch nicht uneingeschränkt ausstellbar, sondern nur für folgende Bestandsgebäude:

      Nichtwohngebäude  und  Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten.
      Wohngebäude bis zu 4 Wohneinheiten, wenn Bauantrag nach 01.11.1977 gestellt wurde.
      ältere Wohngebäude bis 4 Wohneinheiten mit Bauantrag vor 01.11.1977, wenn sie bereits das energetische Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen oder dahingehend saniert / modernisiert wurden.
      alle anderen Wohngebäude benötigen den Bedarfs-Energieausweis

      Der Energieausweis ist Pflicht für Wohngebäude, die verkauft, vermietet oder verpachtet werden

      10 Jahre Gültigkeit ab Ausstelldatum

      Aussteller muss Ausstellberechtigung nach §21 EnEV besitzen.  [ mehr Infos . . . ]

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