Dipl.-Ing. (FH) Udo Beul
Ingenieurbüro Rödel & Beul
Malstatter Markt 9
66115 Saarbrücken
Tel 0681-41620600
Fax 0681-41620609

 




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ENERGIEAUSWEIS für  Wohn-  und  Nichtwohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

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verwendete Begriffe - Definitionen / Erläuterungen

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    Endenergiebedarf

    Der Endenergiebedarf gibt die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik.
    Es ist die Energiemenge, die ins Gebäude geliefert und bezahlt werden muss, damit die Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können.
    Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz.




    Primärenergiebedarf

    Der Primärenergiebedarf steht für die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung.




    Energieverbrauchskennwert

    Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heizkosten oder geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden stets die Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führen z.B. hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes.
    Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten der Bewohner abhängen.




    Abrechnungszeiträume

    Die Zeiträume, die den Heizkosten- bzw. Brennstoffkostenabrechnungen entsprechen. Insgesamt sind mindestens 3  Zeiträume / Heizperioden in Folge maßgebend.
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein einzelner Abrechnungszeitraum mindestens 300 , maximal 400 Tage, somit ca. 1 Jahr, umfassen soll. Als Summe aller Abrechnungsperioden sollen mindestens 3 Jahre (1095 Tage), mindestens jedoch 1000 Tage berücksichtigt sein.
    Die erste Abrechnungsperiode muss nach dem 01.01.2002 beginnen, da für frühere Zeiträume die notwendigen Klimafaktoren noch nicht erfasst wurden, wodurch keine Klimabereinigung möglich ist..




    Gemischt genutzte Gebäude

    Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorgaben. Danach sind – je nach Fallgestaltung – entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder zwei getrennte Energieausweise für Wohnungen und die übrigen Nutzungen auszustellen; dies ist auf Seite 1 der Ausweise erkennbar (ggf.Angabe „Gebäudeteil“).
    Ein gemeinsamer Ausweis ist möglich, wenn eine Teilnutzung 10 % der Gesamtnutzung nicht übersteigt.




    Gebäudenutzfläche (AN)

    Die Gebäudenutzfläche AN ist nach EnEV eine reine Rechengröße und stellt im Gebäude die zu beheizende Fläche dar. Sie ist somit die “Energiebezugsfläche”. Sie wird (nach EnEV) aus dem beheizten Gebäudevolumen (Ve) nach der Gleichung AN = 0,32 Ve ermittelt.
    Der Flächenbegriff ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Begriff “Wohnfläche”, sondern die “Nutzfläche” ist im Allgemeinen größer als die beheizte “Wohnfläche” bzw. Mietfläche, da z.B. auch indirekt beheizte Flure und Treppenhäuser einbezogen werden, die zwar in der Regel nicht zur Mietfläche gehören, aber trotzdem auch der beheizten Gebäudehülle angehören und somit zu berücksichtigen sind.
    Zur Erstellung von Energieausweisen im Wohngebäudebestand kann die Gebäudenutzfläche vereinfachend mit dem Faktor 1,2 aus der Wohnfläche errechnet werden.  Ausnahme:  Bei Ein- u. Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller ist der Faktor 1,35 anzusetzen.




    Wohnfläche

    Die Wohnfläche bezeichnet die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zum Wohnraum gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sog. Zubehörräumen, wie Keller, Dachräume,  Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrecht nicht genügen, sowie Geschäfts- und Wirtschaftsräumen.
    Die Wohnfläche ist bei Vermietung die Fläche, die in Mietverträgen vertraglich festgelegt ist.
    Die Wohnfläche ist nicht gleich der Gebäudenutzfläche AN nach EnEV, welche die Energiebezugsfläche im Energieausweis darstellt und auch z.B.  indirekt beheizte Flure und Treppenhäuser einbezieht. Diese Nutzfläche kann vereinfacht durch Multiplikation mit dem Faktor 1,2 aus der Wohnfläche ermittelt werden.
    Ausnahme:  Bei Ein- u. Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller ist der Faktor 1,35 anzusetzen.




    Wohneinheiten:

    Beziffert die Anzahl der einzelnen, abgetrennten Wohnungen in einem Gebäude.




    Leerstand:

    Durchschnittlicher Anteil der gesamten Gebäude-Wohnfläche, der in einer Abrechnungsperiode ungenutzt bzw. unbewohnt oder nicht vermietet ist. Der Wert ist prozentual zu ermitteln und bezieht sich auf die gesamte Nutzfläche und die jeweils ganze Periode bzw. im Gesamten auf die letzten 3 relevanten Verbrauchs-/Abrechnungsperioden.

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