Dipl.-Ing. (FH) Udo Beul
Ingenieurbüro Rödel & Beul
Malstatter Markt 9
66115 Saarbrücken
Tel 0681-41620600
Fax 0681-41620609

 




Weiterführende Links

Infos der Deutschen Energieagentur (dena)

Infos dena-Gütesiegel

Infos CO2online.de

Aussteller finden

Interne Links

rand-ol

rand-or

ENERGIEAUSWEIS für  Wohn-  und  Nichtwohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

rand-ul

rand-ur

col-ol

 

col-or

col-ul

col-ur

rand-l

FAQ - Häufig gestellte Fragen

rand-r

  _________________________________________________________


    Wozu wird ein Energieausweis benötigt ?

    Mit dem Energieausweis können energetische Standards von Gebäuden verglichen werden.




    Welchen Nutzen haben Miet- oder Kaufinteressenten vom Energieausweis ?

    Zu erwartende Heizkosten und künftige Kostensteigerungen können abgeschätzt und somit die „zweite Miete“ in der Miet- oder Kaufentscheidung berücksichtigt werden.




    Welchen Nutzen hat der Hauseigentümer vom Energieausweis ?

    Energieeffiziente Gebäude können einen höheren Marktwert erlangen. Für energetisch schlechtere Gebäude bietet der Energieausweis gute Möglichkeiten und Hinweise zur Schwachstellenanalyse sowie einen evtl. Einstieg in eine tiefergehende Energieberatung.




    Wie kann ich aus einem Energieausweis künftige Heizkosten abschätzen ?

    Der Energiekennwert des Ausweises wird durch den Heizwert des Brennstoffes geteilt und mit den jeweiligen Brennstoffkosten und der Gebäudenutzfläche multipliziert.




    Wann wird ein Energieausweis benötigt ?

    • bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Wohnungen, bereits bei Besichtigung.
    • bei der Errichtung eines Neubaus
    • wenn auf der Grundlage einer Sanierung eines bestehenden Gebäudes oder einer Erweiterung um mehr als die Hälfte eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes erfolgt
    • zum Aushang in öffentlichen Gebäuden (mit mehr als 250 m² Nutzfläche), in denen öffentliche Dienstleistungen mit Publikumsverkehr erbracht werden.





    Wann muss kein Energieausweis erstellt werden ?

    • gegenüber Mietern in bestehenden Mietverhältnissen
    • bei Eigentumswechsel durch Zwangsversteigerungen
    • bei Selbstnutzung im Eigenheimbereich, solange nicht vermietet oder verkauft wird
    • für denkmalgeschützte Gebäude bei Vermietung oder Verkauf
    • für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche bis zu 50 m²





    Sind Modernisierungsempfehlungen verpflichtend ?

    Nein !
    Die Modernisierungsempfehlungen sind lediglich als Hinweise zu verstehen, welche kostengünstige, im allgemeinen wirtschaftliche, Maßnahmen zur Energieeinsparung möglich sind. Es besteht keine Verpflichtung, die Maßnahmen durchzuführen.




    Was ist der Unterschied zwischen Energieausweis und Energieberatung ?

    Bei der Energieberatung wird ein Gebäude im Ist-Zustand detailliert analysiert und verschiedene, mögliche Sanierungskonzepte auf Wirtschaftlichkeit untersucht.
    Der Energieausweis ist ein 4-seitiges Dokument, das in erster Linie der Information dient. Er ermöglicht den Vergleich des  energetischen Standards mit anderen Gebäuden.




    Wie wird ein Energieausweis erstellt ?

    Die Vorgehensweise bei der Erstellung ist einheitlich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.




    Wie werden Verbrauchsdaten erfasst ?

    Die Verbrauchsdaten werden i.d.R. vom Hauseigentümer in Form von Heizkostenabrechnungen, Rechnungen des Energielieferanten oder auch Verbrauchsmessungen bereit gestellt. Es sind die Daten von mindestens 3 vollständigen Heizperioden zu erfassen.




    Welche Daten werden für die Berechnung des Energiebedarfs benötigt ?

    Für die Berechnung des Energiebedarfs muss das gesamte Gebäude mit allen Umfassungsbauteilen, d.h. Außenwände, Fenster, Dachflächen und Bodenplatte, hinsichtlich Fläche und Aufbau erfasst werden. Damit erfolgt eine umfassende energetische Bewertung der Außenbauteile. Gleiches erfolgt für die Anlagentechnik nach vollständiger Datenaufnahme vor Ort. Um den Aufwand und damit verbundene Kosten möglichst gering zu halten, sind vereinfachte Aufmaße und die Verwendung von pauschalen Erfahrungs- und Tabellenwerten erlaubt.
    Die Datenaufnahme vor Ort erfolgt üblicherweise durch den Energieberater bzw. Aussteller.




    Wie werden Energieverbrauchskennzahlen ermittelt ?

    Der erfasste Energieverbrauch mehrerer Jahre wird für jedes Jahr klimabereinigt und zu einem Durchschnittswert verrechnet. Der im Ausweis dargestellte Verbrauchswert ist ein spezifischer Wert nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN).




    Wie werden Energiebedarfskennzahlen errechnet ?

    D
    ie erfassten Daten des Gebäudes (Gebäudehülle u. Anlagentechnik) werden mit Hilfe einer zertifizierten Software ausgewertet und so die Energiekennzahl errechnet.
    Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Hierbei wird ein einheitliches Deutschlandklima sowie genormtes Nutzerverhalten zugrunde gelegt.
    Insbesondere wegen dieser standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine 100%-igen Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Der ausgewiesene Bedarfswert ist ein spezifischer Wert nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN).

rand-ul

rand-ur